Verordnung
Beschluss der wallonischen Regierung vom 14.03.2008
Wassergesetzbuch vom 06.12.2006
Beschluss der wallonischen Regierung vom 25.09.2008
Beschluss der wallonischen Regierung vom 06.11.2008
Alle Klärsysteme bis zu 2000 EGW bedürfen der Zulassung durch die wallonische Region.
Eine CE-Kennzeichnung ist zwingend.
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EPUR S.A.
10
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EN 12566-3
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Für Systeme, die im Rahmen einer Modernisierung oder Anpassung vorgenommen werden, wird entsprechend den hierfür geltenden Bestimmungen (Beschluss der wallonischen Regierung vom 12.02.2009) eine Prämie der wallonischen Region gewährt.
Alle individuellen Klärsysteme können Gegenstand einer Befreiung von der Abwassersteuer sein.
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Zulassungsschild (zwingend)
Jedes Klärsystem, das von der wallonischen Region zugelassen wurde, wird mit einem blauen Schild gekennzeichnet, auf dem obligatorisch der Name des Herstellers, das Modell und die Zulassungsnummer aufgeführt sein müssen.
Dieses Schild muss obligatorisch an der Zugangsplatte des Klärsystems sichtbar angebracht sein.
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BIOPLAST® Roto 1-5 W01
Zulassung 2010/01/126/A

BIOPUR® Plast 1-5 W01
Zulassung 2010/01/127/A
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BIO+® 1-5 W01
Zulassung 2009/01/101/C

BETON BEHÄLTER
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